Sonntag, 7. November 2010

Waren an unsinnigen Plätzen

Liebe Kunden, Achtung eine Durchsage:

Die Wurst aus dem Kühlregal gehört nicht in die Tiefkühltruhe. (Im übrigens genauso wenig wie der Joghurt, das Brot, Batterien oder Zeitschriften)
Der Tiefkühlspinat gehört nicht in die Kühlanlagen.
Trauben gehören nicht ins Keksregal hinter die Verpackungen.

DENN

Die Wurst muss entsorgt werden.
Der Spinat, der mittlerweile ausgelaufen ist und eine grüne Brühe und den Karton mit der Milch gebildet hat auch.
Die Trauben haben einen wilden, wütenden Mopp aus Fleischmücken angelockt, welche sich über Nacht nun überall um das Keksregal herum ausgebreitet haben und ne wilde Party feiern.

Danke für Ihr Verständnis, Ende der Durchsage


Ne mal im Ernst: Ich hab nix dagegen, wenn mans eilig hat, sich umentscheidet und die Ware dann doch nicht will oder was anderes gefunden hat und nicht wegen dem Päckchen Käse nochmal durch den ganzen laden rennen will um das Regal zu suchen wo er hingehört.

Aber dann macht uns doch nicht die Ware kaputt, so dass wir sie wegwerfen müssen.
Es reicht für Tiefkühlwaren nicht aus sie ins Kühlregal zu legen.
Es ist zuviel für Kühlwaren wenn sie auch nur ein paar Minuten in der Tieflkühlung liegen.
Und auch Trockenware gehört nicht in die Kühlung und schon gar nicht in die Tiefkühlung.

2 Kommentare:

  1. Die Wurst taut wieder auf. Warum sollte die entsorgt werden müssen?!?

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  2. Du kannst doch nicht allenernstes einmal eingefrorene Wurst die wieder aufgetaut ist an die Kunden verkaufen. Erstens leidet die Qualität darunter, zweitens die Haltbarkeit, drittens der Geschmack und Lebensmittelrechtlich würden wir da ganz schnell Probleme kriegen.

    Zu Hause kannst du das machen aber sowas kann man keinem Kunden zumuten.

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